Seminarleiterfortbildung
Die Einweisung in die Seminare ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger) und FES (Fahreignungsseminar) besteht aus den drei jeweils viertägigen Modulen:
- Grundlagen zur Durchführung von Aufbauseminaren / Verkehrspädagogischer Grundkurs
- Programmspezifisches Modul ASF und
- Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (FES)
Das erste Seminar „Grundlagen zur Durchführung von Aufbauseminaren / Verkehrspädagogischer Grundkurs“ soll Ihnen einen Einblick in die Seminararbeit geben und den Grundstock für die erfolgreiche Durchführung der Seminare ASF und / oder FES legen.
Das Seminar besteht bspw. aus den Inhalten
- Zielsetzung von Seminaren
- Einstellung und Verhalten Ändern
- Moderationstechniken und Arbeitsformen
- Informationsvermittlung
- Erkennen von und Umgang mit kritischen Situationen
- Rahmenbedingungen der Seminardurchführung
- Hinweise und Anregungen
Nachdem Sie die Grundlagen im ersten Seminar kennengelernt und somit die Voraussetzung zum Besuch der weiterführenden Seminare ASF und / oder FES erfüllt haben, erwarten Sie in den weiteren Seminarteilen folgende Inhalte:
Seminarerlaubnis: Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
- Ziele und Inhalte der Sitzungen
- Seminarkonzeption (Zielgruppe, Gruppengröße, Zeitrahmen, etc.)
- Ziele und Inhalte der Beobachtungsfahrten
- Abschluss des Aufbauseminars und Blick in die fahrerische Zukunft der Teilnehmer
Seminarerlaubnis: Verkehrspädagogik
- Ziele und Inhalte einzelnen Module
- Seminarkonzeption (Zielgruppe, Gruppengröße, Zeitrahmen, etc.)
- Fahreignungsregister
- Abschluss des verkehrspädagogischen Teilmaßnahme, Folgen weiterer Auffälligkeit, Verhalten in der Zukunft
Folgende Voraussetzungen müssen Sie als zukünftiger Seminarleiter ASF mitbringen:
- Im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE
- Drei Jahre lang hauptberufliche Ausbildung von Fahrschülern
- Im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet
- Teilnahme an den Seminaren innerhalb der letzten zwei Jahre
Folgende Voraussetzungen müssen Sie als zukünftiger Seminarleiter FES mitbringen:
- Im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE
- Drei Jahre lang hauptberufliche Ausbildung von Fahrschülern
- Im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet
- Teilnahme an den Seminaren innerhalb der letzten zwei Jahre, zusätzlich Hospitation einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme
Seminarleiterfortbildung nach § 53 (2) FahrlG
Jeder Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 45 FahrlG oder § 46 FahrlG muss zusätzlich zu der allgemeinen Fahrlehrerfortbildung alle zwei Jahre an speziellen Fortbildungen für Seminarleiter nach § 53 (2) FahrlG teilnehmen. Dies gilt, solange er Inhaber einer Seminarerlaubnis ist, also auch wenn sie ruht und unabhängig davon, ob der Erlaubnisinhaber Seminare durchführt oder nicht.
Die Fortbildung ist als eintägige Fortbildung (8 Unterrichtsstunden) alle zwei Jahre durchzuführen, alle anderen Fortbildungsrhythmen wurden abgeschafft.
Die Inhalte der Fortbildung sind:
- Rechtliche Neuerungen
- Moderationstechnik
- Erfahrungsaustausch
- Umsetzung in die Seminaristik
- Anlassbezogene Themen