Nach § 11 (1) Nr. 5 FahrlG wird eine Fahrschulerlaubnis nur erteilt, wenn der Bewerber um die Fahrschulerlaubnis unter anderem an einem 70 Unterrichtsstunden umfassenden Fahrschulbetriebswirtschaftskurs teilgenommen hat. Dieser ist somit eine der Voraussetzungen, die ein Fahrlehrer für eine Selbständigkeit mit einer Fahrschule erfüllen muss. Der Fahrschulbetriebswirtschaftskurs wird im VerkehrsKolleg ausschließlich durch unabhängige Spezialisten durchgeführt. Es finden keine Verkaufsveranstaltungen von Lehrmittelverlagen oder Versicherungen statt. Dieser Lehrgang soll Sie als zukünftigen selbständigen Fahrschulinhaber auf Ihren Geschäftsalltag vorbereiten. Sie erhalten Expertentipps und Hilfestellungen rund um das Thema Selbständigkeit mit einer Fahrschule.
Zu den Lehrgangsinhalten gehören:
- Selbständigkeit – Neugründung oder Übernahme einer bestehenden Fahrschule?
- Standortwahl
- Rechtsformen von Fahrschulen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Gemeinschaftsfahrschule (GbR) oder Einzelunternehmen?)
- Die Fahrschulerlaubnis
- Aufsichtsbehörden
- Fahrschulüberwachung, Dokumente und Aufbewahrungspflichten
- Vertrags- , Arbeits- und Sozialrecht
- Personalwesen
- Buchführung und Bilanzierung, Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr
- Kundenbetreuung und -gewinnung und Marketing
- Neue Medien
- Versicherungen
- Zusätzliche Beschäftigungsfelder
Mit der Ausbildung des fahrschulbetriebswirtschaftlichen Wissens, das inhaltlich auf die Belange von Inhabern einer Fahrschule abgestimmt ist, wird die marktwirtschaftliche Stellung der Unternehmen gefestigt. Dies sichert mittelbar die Qualität der Ausbildung und erhöht somit die Verkehrssicherheit. Unser Ziel ist Ihre erfolgreiche Selbständigkeit.
Gerne begleiten wir Sie individuell durch alle Gründungsphasen.