Wenn Sie Fahrlehrer werden möchten, haben Sie unter Umständen Anrecht auf eine Förderung der Fahrlehrerausbildung über verschiedene Wege. Wir stellen Ihnen ein paar Fördermöglichkeiten vor.

Förderung über den Bildungsscheck NRW

Finanziert aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden vor allem Geringqualifizierte, weiterbildungsferne Beschäftige und Berufsrückkehrende mit dem Bildungsscheck NRW gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Die besten Chancen haben unter anderem Teilzeit-, geringfügig und befristet Beschäftigte. Diese Art der Förderung ist beispielsweise für die Fahrlehrerausbildung der Klassen A, CE und DE denkbar und wird jeweils individuell von der zuständigen Arbeitsagentur genehmigt.

Förderung durch den Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Vor allem Arbeitslose und Arbeitnehmer, die vor eine Kündigung stehen oder deren Arbeitsvertrag ausläuft, können die Förderung erhalten, sofern dies aus beruflichen Gründen notwendig erscheint. Dabei werden die Kosten, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen, je nach Einzelfall vollständig oder teilweise übernommen. Ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten, entscheidet die Arbeitsagentur nach einem persönlichen Beratungsgespräch – einen generellen Anspruch gibt es nicht.

Förderung durch Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsförderungsgesetz

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und bisher keine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben, steht Ihnen unter Umständen eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu. Sie setzt sich zu 40 Prozent aus einem Zuschuss und zu 60 Prozent aus einem zinsgünstigen Darlehen zusammen. Je nach Einkommensverhältnissen erhalten Sie zusätzlich eine Unterhaltsförderung.

Lassen Sie sich von uns als Verkehrsfachschule beraten

Wenn Sie eine Umschulung oder Weiterbildung zum Fahrlehrer anstreben, lohnt es sich, sich über Fördermöglichkeiten zu informieren. Häufig gibt es die Möglichkeit, die Kosten der Ausbildung zum Fahrlehrer ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Förderung für Ihre Fahrlehrerausbildung für Sie infrage kommt, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Chancen verbessern können, welche Fallstricke zu beachten sind und an welche Stellen Sie sich wenden müssen.