1. Die VK Contzen GmbH betreibt eine amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte und bietet Fahrlehrerausbildung, Fahrlehrerfortbildung und andere Weiterbildungsmaßnahmen an.
  2. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen haben Gültigkeit für alle von der VK Contzen GmbH angebotenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, soweit keine anderen Vertragsbedingungen zu Grunde gelegt werden. Des Weiteren gelten die Allgemeinen Ausbildungsbedingungen (AAB) sowie für die Teilnehmer der nach Sozialgesetzbuch (SGB II und III) geförderten Maßnahmen die Besonderen Ausbildungsbedingungen (BAB) der VK Contzen GmbH. Die AAB oder BAB gehen dem Kunden bei Abschluss des Ausbildungsvertrages zu und sind Bestandteil des jeweiligen Ausbildungsvertrages.
  1. Für die Teilnahme am Lehrgangsangebot der VK Contzen GmbH ist eine vorherige verbindliche Anmeldung erforderlich. Diese kann auf dem Postwege, per Fax, per E-Mail oder über das Onlineportal der VK Contzen GmbH erfolgen. In Ausnahmefällen wird auch eine mündliche Anmeldung akzeptiert. Anmeldungen werden von der VK Contzen GmbH in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
  1. Der Vertrag zwischen der VK Contzen GmbH und dem Kunden kommt zustande, indem die VK Contzen GmbH dem Kunden eine Anmeldebestätigung zusendet. Die VK Contzen GmbH wird eine Anmeldebestätigung innerhalb von zwei Wochen versenden.
  1. Die mit der verbindlichen Anmeldung zum Lehrgangsangebot der VK Contzen GmbH anfallenden Kosten werden zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zur Zahlung fällig.
  1. Für etwaige Ratenzahlungsvereinbarungen gelten die §§ 491 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
  1. Die vereinbarten Lehrgangsentgelte verstehen sich in EURO. Die Umsatzsteuer wird aufgrund der entsprechenden Befreiung der VK Contzen GmbH nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) für das Lehrgangsangebot nicht erhoben. In den Lehrgangsentgelten sind die Kosten für die theoretische  Ausbildung enthalten. Die Kosten für Lehrmaterialien, fahrpraktische Trainings, Einzelunterrichte, individuelles Coaching und die Kosten für die Gestellung von Prüfungsfahrzeugen sind nicht in den Lehrgangsentgelten enthalten und werden bei Bedarf gesondert berechnet.
  1. Nachdem dem Kunden die Anmeldebestätigung zugegangen ist, kann er bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn unter Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro von der Teilnahme des Lehrgangs zurücktreten. Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Eingang bei der VK Contzen GmbH. Bei späterer Rücktrittserklärung erfolgt keine Erstattung eventuell gezahlter Entgelte, bzw. wird die Zahlung der Lehrgangsentgelte zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs fällig (vgl. Ziffer 5).
  1. Die VK Contzen GmbH kann aufgrund mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderer nicht von der VK Contzen GmbH zu vertretenden Gründe jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Lehrgangsentgelte zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber der VK Contzen GmbH sind ausgeschlossen. Die VK Contzen GmbH wird die bereits angemeldeten Teilnehmer unmittelbar nach Bekanntwerden der Umstände die zum Rücktritt vom Vertrag führen unter den der VK Contzen GmbH bekannten Kontaktdaten informieren.
  1. Die VK Contzen GmbH behält sich notwendige Änderungen im Lehrgangsangebot gegenüber den Bekanntmachungen in Print- oder Onlinemedien jederzeit vor. Programm- und / oder Terminänderungen werden nach dem Bekanntwerden im Internet und / oder per E-Mail kommuniziert. Sollte einem Lehrgangsteilnehmer aufgrund einer von der VK Contzen GmbH zu verantwortenden Terminänderung die Teilnahme am gebuchten Lehrgang unmöglich sein, so hat er die Möglichkeit kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten
  1. Mit Ende des jeweiligen Lehrgangs wird dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang ausgestellt. Diese beinhaltet neben den persönlichen Daten des Teilnehmers und den spezifischen Daten des besuchten Lehrgangs auch die Anzahl der Fehlstunden des Teilnehmers. Die VK Contzen GmbH weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass eine Überschreitung der gesetzlich  zugelassenen  Höchstzahl  an  Fehlstunden  dazu  führt, dass die für den Teilnehmer zuständige Behörde die Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang nicht anerkennt. Dies impliziert nicht das Recht, bereits gezahlte Entgelte zurückzuverlangen. Des Weiteren behält sich die VK Contzen GmbH das Recht vor, die Teilnahmebescheinigung erst nach vollständigem Ausgleich des Kundenkontos auszuhändigen.
  1. Die VK Contzen GmbH haftet nicht für Unfälle und sonstige Schäden während der Teilnahme an den angebotenen Lehrgängen und auf dem Weg nach und von den Veranstaltungsstätten. Ferner übernimmt die VK Contzen GmbH keine Haftung für Diebstähle irgendwelcher Art. Die Haftung der VK Contzen GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist alleine auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  1. Das Fotografieren, Filmen und / oder Mitschneiden auf Band ist in Veranstaltungen ausdrücklich verboten. Material, welches während der Lehrgänge zur Verfügung gestellt wird, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder veröffentlicht noch vervielfältigt werden.
  1. Ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden die personenbezogenen Daten des Kunden auf den EDV-Anlagen der VK Contzen GmbH unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gespeichert und verarbeitet.
  1. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mit der Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Ausfertigungen ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung der Schriftformklausel.

51377 Leverkusen, 24.10.2023

Widerrufsbelehrung

Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (per Post, per Fax oder in elektronischer Form) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens an dem Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

VK Contzen GmbH
Johannes-Kepler-Straße 26
51377 Leverkusen

Fax: +49 (0) 2171 / 74 30 541

E-Mail: info@verkehrskolleg.de 

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn die VK Contzen GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (bspw. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von der VK Contzen GmbH bezogenen Leistungen nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der VK Contzen GmbH insoweit ggf. Wertersatz leisten.