Nach § 53 (1) Fahrlehrergesetz (FahrlG) ist jeder Fahrlehrer dazu verpflichtet, mindestens alle vier Jahre an einem Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Bei uns am VerkehrsKolleg absolvieren Sie die gesetzlich vorgeschriebene allgemeine Fahrlehrerfortbildung bei erfahrenen Seminarleitern, Dozenten und Ausbildungsfahrlehrern, die stets auf dem neusten Wissensstand sind.

Fahrlehrer treffen ständig auf neue Herausforderungen. Themen, die während ihrer Fahrlehrerausbildung noch aktuell waren, können sich in der Zwischenzeit verändert haben. Insbesondere rechtliche und technische Aspekte unterliegen einem rasanten Wandel. Somit ist die Fortbildungspflicht eine sinnvolle Vorgabe des Gesetzgebers, die zur Verkehrssicherheit beiträgt.

Mit dem VerkehrsKolleg an Ihrer Seite können Sie sich auf einen kompetenten Partner verlassen, der Sie in allen beruflichen Belangen fortbildet. Unser Fortbildungsprogramm ist auf die sich ständig ändernden Anforderungen und gesetzlichen Hintergründe des Fahrlehrerberufs abgestimmt:

Inhalte der Fahrlehrerfortbildung nach § 53 (1) FahrlG mit Schwerpunkt Klasse A

  • Rechtliche Neuerungen
  • Betriebswirtschaftliche Themen
  • Technische Neuerungen / Assistenzsysteme beim Kraftrad
  • Fahren in Gruppen (inkl. Streckenplanung, Gruppeneinteilung und Durchführung)
  • Perfektionstraining mit dem Kraftrad
  • Sicherheitstraining
  • Motorradpflege, -wartung und -technik
  • Verkehrssicherheit, Gefahrenlehre und Verkehrspädagogik
  • Tipps und Tricks für die Fahrschülerausbildung
  • Mentales Training
  • Kenntnisse über die fahrphysikalischen Eigenschaften und die Folgen für das eigene Fahren
  • Anlassbezogene Themen

Inhalte der Fahrlehrerfortbildung nach § 53 (1) FahrlG mit Schwerpunkt B / BE

  • Rechtliche Neuerungen
  • Betriebswirtschaftliche Themen
  • Technische Neuerungen / Assistenzsysteme im Pkw
  • Praxisanteile Assistenzsysteme
  • Verkehrssicherheit, Gefahrenlehre und Verkehrspädagogik
  • Tipps und Tricks für die Fahrschülerausbildung
  • Sicherheitstraining (auch „von rechts“)
  • Perfektionstraining mit der BE-Kombination
  • Umgang mit Prüfungsängsten
  • Anlassbezogene Themen

Alle Termine für die allgemeine Fahrlehrerfortbildung am VerkehrsKolleg finden Sie hier.

Setzen Sie auf eine Fahrlehrerausbildungsstätte mit langjähriger Erfahrung

Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben zur Fahrlehrerfortbildung sehen sich die meisten Fahrlehrer aus Eigeninitiative verpflichtet, ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu halten. Damit tragen sie der großen Verantwortung Rechnung, die sie in ihrem Beruf haben.

Unsere Unterrichtsgestaltung ist sowohl bei der Fahrschullehrerausbildung als auch der allgemeinen Fortbildung nicht nur darauf ausgelegt, das erforderliche Minimum zu erfüllen, sondern den Teilnehmern maximalen Mehrwert für ihren Beruf als Fahrlehrer mitzugeben. Nur so können sie mit ausreichenden Kenntnissen, Selbstvertrauen und Einfühlungsvermögen ihre Aufgaben in der Fahrschule erfüllen.

Haben Sie Fragen zu unseren Fortbildungen, der Fahrlehrerausbildung oder zu unseren Existenzgründungsseminaren und der Fahrschulberatung? Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da!