Im Anschluss an die Ausbildung im VerkehrsKolleg haben die „neuen“ Fahrlehrer ein viermonatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule zu absolvieren. Hier sollen sie den praktischen Anteil der Ausbildung zum Fahrlehrer erfahren. Um den jungen Kollegen eine zweckmäßige und geregelte Praktikumszeit zu ermöglichen, hat der zur Ausbildung berufene Fahrlehrer einen fünftägigen Einweisungslehrgang zu besuchen. Hier werden bspw. folgende Inhalte vermittelt:

  • Warum sollte ich ausbilden?
  • Führen eines „Berichtsheftes“
  • Arbeitszeitregelung
  • Rechte und Pflichten
  • Inhalt und Ziel des Praktikums
  • Wie gehe ich mit Schwierigkeiten im Praktikum um?
  • Fahrschulpädagogik (Theorie und Praxis)
  • Ablauf der Lehrproben

Voraussetzung zur Anerkennung des Lehrgangs:

 
 

  • min. drei Jahre im Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • Besitz der Fahrschulerlaubnis min. zwei Jahre oder
  • Besitz der Ausbildungsfahrlehrererlaubnis min. zwei Jahre
  • Teilnahme am Einweisungslehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer innerhalb der letzten zwei Jahre

Angestellte Fahrlehrer:

  • min. drei Jahre im Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • Teilnahme am Einweisungslehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer innerhalb der letzten zwei Jahre
  • der Fahrschulinhaber oder Verantwortliche Leiter muss ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein (dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhaber / Verantwortliche Leiter selbst Fahrlehrer ausbildet oder ob er von seiner Erlaubnis keinen Gebrauch macht).

Termine zur Ausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer