WEITERBILDUNG

Seminarleiter/-in FES

Werden Sie FES-Seminarleiter/-in und unterstützen Sie Verkehrsteilnehmer/-innen beim Punkteabbau. Für nachhaltige Verhaltensänderung im Straßenverkehr.

Staatlich anerkannt
Qualifikation nach § 53 FahrlG
Praxisnahe Ausbildung
Weiterbildung

FES-Einweisung im Überblick

Fachliche, rechtliche und pädagogisch-psychologische Kompetenz für Ihre Tätigkeit als FES-Seminarleiter/-in.
4 Tage
Punkteabbau professionell begleiten

Das Fahreignungsseminar (FES) richtet sich an Verkehrsteilnehmer/-innen, die Punkte abbauen möchten. Als FES-Seminarleiter/-in führen Sie den verkehrspädagogischen Teil in zwei Sitzungen à 90 Minuten durch und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verhaltensänderung auffälliger Kraftfahrer/-innen.

Seminarinhalte

Das erwartet Sie:

•    Rechtliche Grundlagen des Fahreignungsseminars
•    Aufbau, Ablauf und Zielsetzung des FES
•    Pädagogisch-psychologische Grundlagen zur Verhaltensänderung
•    Gesprächsführung und Motivationstechniken
•    Dokumentation und Qualitätssicherung
•    Praktische Übungen und Fallbeispiele

Gut zu wissen

Alles Wichtige auf einen Blick

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur FES-Einweisung.
Prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen – bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Fahrlehrer/-in der Klassen BE und A
Mind. 3 Jahre hauptberufliche theoretische und praktische Ausbildung von Fahrschüler/-innen innerhalb der letzten 5 Jahre
Max. 2 Punkte im Fahreignungsregister Flensburg
Teilnahme innerhalb der letzten 2 Jahre an einem Einweisungsseminar (Grundkurs)
Alle Starttermine im Überblick. Klicken Sie auf + um den Kalender zu abonnieren.

Kalender wird nicht angezeigt? Hier klicken

Ihre Weiterbildung kann gefördert werden. Hier finden Sie die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick.
Steuerliche Absetzbarkeit
Diese Weiterbildung ist als Fortbildungskosten steuerlich absetzbar. Setzen Sie Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand in Ihrer Steuererklärung an.

Individuelle Beratung

Sprechen Sie uns zu weiteren Fördermöglichkeiten an – wir beraten Sie gerne.

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Für Arbeitgeber: Lehrgangskosten, Arbeitsentgelt und Fahrtkosten können gefördert werden. Zusätzlich: Förderung der Fahrerlaubnis CE und 60 Stunden Praxisnachweis als Alternative zum zweijährigen Vorbesitz.

Weitere Fördermöglichkeiten

- Förderung durch die Rentenversicherung  
- Förderung durch die Bundeswehr
Brauche ich zuerst die Grundeinweisung Seminarleitung?
Wie oft muss ich mich als FES-Seminarleiter/-in fortbilden?
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Bereit für den nächsten Schritt?

Erweitern Sie Ihre Qualifikation und werden Sie FES-Seminarleiter/-in – wir beraten Sie gerne zu Inhalten, Ablauf und Terminen.
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