
Starten Sie Ihre Karriere als Fahrlehrer/-in - mit der staatlich anerkannten Ausbildung im VerkehrsKolleg Leverkusen. In 12 Monaten zum Fahrlehrerschein.

Ihr Einstieg in die Ausbildung: Sie starten mit einer Woche im VerkehrsKolleg, lernen dann zwei Wochen Ihre zukünftige Ausbildungsfahrschule kennen und vertiefen anschließend das Gelernte in einer weiteren Woche bei uns.

Täglich Unterricht im VerkehrsKolleg – von Pädagogik über Technik bis Verkehrsrecht. Dazu Praxistrainings in und um Köln. Im 4. Monat sammeln Sie eine Woche lang erste Erfahrungen in einer echten Fahrschule. Die Fahrpraktische Prüfung findet im 4. Monat des Lehrgangs statt.

Zwischen Lehrgangsende und der Fachkundeprüfung bereiten wir Sie gezielt auf Ihre schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor. In zweimal wöchentlichen Repetitorien vertiefen wir gemeinsam die Inhalte, beantworten individuelle Fragen und simulieren Prüfungssituationen – damit Sie bestens vorbereitet in Ihre Prüfungen gehen.

Nach bestandener Fahrpraktischer Prüfung und Fachkundeprüfung erhalten Sie Ihren Anwärterschein. Damit starten Sie Ihr mindestens 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Zum Abschluss legen Sie Ihre Lehrproben ab – und erhalten Ihre unbefristete Fahrlehrerlaubnis.
Das macht Ihre Fahrlehrerausbildung Klasse BE im Verkehrskolleg besonders.


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Das Mindestalter muss zum Zeitpunkt der Erteilung der Anwärterbefugnis erreicht sein. Mit der Ausbildung kann schon früher begonnen werden. Ausnahmen von dieser Regelung können nach § 54 FahrlG unter besonderen Umständen gemacht werden. Näheres regelt die zuständige Erlaubnisbehörde.
Die Fahrpraxis wird als ausreichend angesehen, wenn der/die Bewerber/-in um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE mindestens drei Jahre lang Kraftfahrzeuge der Klasse B geführt hat. Einer ausreichenden Fahrpraxis im Anhängerbetrieb (Klasse BE) bedarf es jedoch nicht.
Die abgeschlossene Berufsausbildung ist uns und der zuständigen Erlaubnisbehörde durch ein entsprechendes Berufsabschlusszeugnis (z. B. Industrie- und Handelskammer) nachzuweisen. Der Berufszweig ist dabei unerheblich – der erlernte Beruf muss nichts mit dem Verkehrswesen zu tun haben.
Als gleichwertige Vorbildung wird beispielsweise ein erfolgreich abgelegtes (Fach-)Abitur anerkannt. In diesem Fall muss keine Berufsausbildung nachgewiesen werden.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit eines Berufseignungstests.
Es wird von der Zuverlässigkeit des Bewerbers/der Bewerberin gesprochen. Hier prüfen wir und die Erlaubnisbehörde unter anderem Eintragungen im FAER und im Führungszeugnis.
Um die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen, ist der zuständigen Erlaubnisbehörde ein fachärztliches Zeugnis oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle (Verkehrsmediziner) für Fahreignung vorzulegen.
Um den Unterrichtseinheiten folgen und diese später in der Fahrschule vermitteln zu können, benötigen Sie mindestens Sprachniveau C1.
Der Fahrlehrerberuf ist mehr als ein Job – er erfordert Verantwortungsbewusstsein, Geduld und Kommunikationsstärke. Wichtig sind außerdem pädagogisches Geschick, Empathie im Umgang mit unterschiedlichen Menschen und die Fähigkeit, komplexe Inhalte verständlich zu vermitteln. Wer Freude an der Arbeit mit Menschen hat und gerne Wissen weitergibt, bringt die besten Voraussetzungen mit.
8 Monate Lehrgang im VerkehrsKolleg, anschließend mindestens 4 Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule.
Zwischen Lehrgangsende und Fachkundeprüfung bieten wir zweimal wöchentlich ein Repetitorium zur gezielten Vorbereitung an.
Ja, bis zu 100% – z.B. durch Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit) oder Aufstiegs-BAföG.
Wir unterstützen Sie bei der Vermittlung an eine passende Ausbildungsfahrschule.
Alle Wege stehen Ihnen offen! Von weiteren Lehrgängen wie Motorrad oder LKW, bis hin zur Seminarleitung. Schauen Sie sich einfach unter Weiterbildung und VK-Specials um, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
Ja, mit unserem BWL-Lehrgang (FahrschulbetriebswirtIn) können Sie Ihre eigene Fahrschule gründen.
Montag bis Freitag, 8:30–15:30 Uhr.
