FORTBILDUNG

Fortbildung für Fahrlehrer/-innen

Alle Pflichtfortbildungen auf einen Blick – von § 53 FahrlG über ASF, FES und BKrFQV bis zur Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung.

Gesetzlich anerkannt
Flexibel planbar
Mit praktischen Elementen
Fortbildung

Fortbildung für Fahrlehrer/-innen im Überblick

Alle Seminare, Termine und Möglichkeiten auf einen Blick.
Wissen auffrischen – Kompetenzen erweitern

Als Fahrlehrer/-in sind Sie nach § 53 FahrlG verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Unsere Fortbildungen verbinden rechtliche Aktualität, pädagogische Inhalte und praxisorientierte Trainings zu einem modernen Fortbildungskonzept. Von Neuerungen in StVO und FeV über Kommunikationstraining bis hin zu praktischen Einheiten wie Sicherheitstraining oder Motorradausfahrt – bei uns bleiben Sie auf dem neuesten Stand.

Hinweis: Unsere Fortbildungen können auch als In-House-Seminar in Ihrer Fahrschule durchgeführt werden.

3 Tage / 1 Tag
Inkl. Verpflegung
Allgemeine-Fortbildung § 53 (1) FahrlG
Ihre gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung – vielfältig, flexibel und praxisnah.

Alles Wichtige auf einen Blick

•    Für: ALLE Fahrlehrer/-innen
•    Pflicht: Alle 4 Jahre
•    Umfang: 3 Tage am Stück ODER 4 Tage verteilt auf 4 Jahre (z.B. 1 Tag pro Jahr)

Absolvierungs-Möglichkeiten

Für Ihre Fortbildung nach § 53 FahrlG haben Sie zwei Möglichkeiten:

Variante 1: Block-Fortbildung

•    Alle 4 Jahre
•    3 Tage Fortbildung am Stück
•    Gerechnet ab Anfang des folgejahres von der Erteilung der Fahrlehrererlaubnis

Variante 2: Flexible Fortbildung

•    4 Tage Fortbildung innerhalb von 4 Jahren
•    Flexibel planbar, z.B. 1 Tag pro Jahr
•    Ideal für Berufstätige mit wenig Zeit

Gut zu wissen: Jede 1-tägige Fortbildung kann an jedem unserer Fortbildungstermine absolviert werden. Außerdem lassen sich bis zu 2 Tage von anderen Fortbildungen anrechnen – 1 Tag von ASF oder FES und 1 Tag von der Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung.

Alle Starttermine im Überblick

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Wir bieten auch Gesundheitsuntersuchungen an, die regelmäßig durchgeführt werden müssen.

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1 Tag
Inkl. Verpflegung
ASF-Fortbildung §53 (2) FahrlG
Neue Methoden, aktuelle Erkenntnisse und Praxistipps für Ihre ASF-Seminare – kompakt an einem Tag.

Alles Wichtige auf einen Blick

•    Für: ASF-Seminarleiter/-innen
•    Pflicht: Alle 2 Jahre (§ 53 Abs. 2 FahrlG)
•    Umfang: 1 Tag
•    Hinweis: ZUSÄTZLICH zur Allgemeinen-Fortbildung erforderlich

Seminarleiter/-in ASF Weiterbildung

Alle Starttermine im Überblick

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Time
Inkl. Verpflegung
FES-Fortbildung § 53 (2) FahrlG
Aktuelle verkehrspädagogische Ansätze und Praxistipps für die Arbeit mit punkteauffälligen Fahrern – kompakt an einem Tag.

Alles Wichtige auf einen Blick

•    Für: FES-Seminarleiter/-innen
•    Pflicht: Alle 2 Jahre (§ 53 Abs. 2 FahrlG)
•    Umfang: 1 Tag
•    Hinweis: ZUSÄTZLICH zur Allgemeinen-Fortbildung erforderlich

Seminarleiter/-in FES Weiterbildung

Alle Starttermine im Überblick

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1 Tag
Inkl. Verpflegung
Ausbildungsfahrlehrer/-in Fortbildung § 53 (3) FahrlG
Neue Methoden, aktuelle Erkenntnisse und Praxistipps für die Ausbildung angehender Fahrlehrer/-innen – kompakt an einem Tag.

Alles Wichtige auf einen Blick

•    Für: Ausbildungsfahrlehrer/-innen
•    Pflicht: Alle 4 Jahre
•    Umfang: 1 Tag
•    Hinweis: ZUSÄTZLICH zur Allgemeinen-Fortbildung erforderlich

Ausbildungsfahrlehrer/-in Weiterbildung

Alle Starttermine im Überblick

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3 Tage
Inkl. Verpflegung
§ 7 BKrFQV Fortbildung
Neue Methoden, aktuelle Erkenntnisse und Praxistipps für Ihre Schulungen im Bereich Berufskraftfahrer-Qualifikation.

Alles Wichtige auf einen Blick

•    Für: Dozent/-innen in der Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung
•    Pflicht: 24 Zeitstunden innerhalb von 4 Jahren
•    Umfang: 3 Tage à 8 Stunden
•    Gleichzeitige Anerkennung als Allgemeine Fahrlehrerfortbildung nach § 53(1) FahrlG

Ladungssicherung

Alle Starttermine im Überblick

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Kontakt

Ihre Fortbildung – so individuell wie Ihr Beruf

Wir beraten Sie gerne persönlich bei der Auswahl der passenden Themen und Termine. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Fortbildungspflichten.
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