
Alle Pflichtfortbildungen auf einen Blick – von § 53 FahrlG über ASF, FES und BKrFQV bis zur Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung.
Als Fahrlehrer/-in sind Sie nach § 53 FahrlG verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Unsere Fortbildungen verbinden rechtliche Aktualität, pädagogische Inhalte und praxisorientierte Trainings zu einem modernen Fortbildungskonzept. Von Neuerungen in StVO und FeV über Kommunikationstraining bis hin zu praktischen Einheiten wie Sicherheitstraining oder Motorradausfahrt – bei uns bleiben Sie auf dem neuesten Stand.
Hinweis: Unsere Fortbildungen können auch als In-House-Seminar in Ihrer Fahrschule durchgeführt werden.
Alles Wichtige auf einen Blick
• Für: ALLE Fahrlehrer/-innen
• Pflicht: Alle 4 Jahre
• Umfang: 3 Tage am Stück ODER 4 Tage verteilt auf 4 Jahre (z.B. 1 Tag pro Jahr)
Absolvierungs-Möglichkeiten
Variante 1: Block-Fortbildung
Variante 2: Flexible Fortbildung
Alle Starttermine im Überblick
Alles Wichtige auf einen Blick
• Für: ASF-Seminarleiter/-innen
• Pflicht: Alle 2 Jahre (§ 53 Abs. 2 FahrlG)
• Umfang: 1 Tag
• Hinweis: ZUSÄTZLICH zur Allgemeinen-Fortbildung erforderlich
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Alles Wichtige auf einen Blick
• Für: FES-Seminarleiter/-innen
• Pflicht: Alle 2 Jahre (§ 53 Abs. 2 FahrlG)
• Umfang: 1 Tag
• Hinweis: ZUSÄTZLICH zur Allgemeinen-Fortbildung erforderlich
Alle Starttermine im Überblick
Alles Wichtige auf einen Blick
• Für: Ausbildungsfahrlehrer/-innen
• Pflicht: Alle 4 Jahre
• Umfang: 1 Tag
• Hinweis: ZUSÄTZLICH zur Allgemeinen-Fortbildung erforderlich
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Alles Wichtige auf einen Blick
• Für: Dozent/-innen in der Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung
• Pflicht: 24 Zeitstunden innerhalb von 4 Jahren
• Umfang: 3 Tage à 8 Stunden
• Gleichzeitige Anerkennung als Allgemeine Fahrlehrerfortbildung nach § 53(1) FahrlG
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