
Alle Pflichtfortbildungen auf einen Blick – von § 53 FahrlG über ASF, FES und BKrFQV bis zur Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung.
Als Fahrlehrer/-in sind Sie nach § 53 FahrlG verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Unsere Fortbildungen verbinden rechtliche Aktualität, pädagogische Inhalte und praxisorientierte Trainings zu einem modernen Fortbildungskonzept. Von Neuerungen in StVO und FeV über Kommunikationstraining bis hin zu praktischen Einheiten wie Sicherheitstraining oder Motorradausfahrt – bei uns bleiben Sie auf dem neuesten Stand.
Hinweis: Unsere Fortbildungen können auch als In-House-Seminar in Ihrer Fahrschule durchgeführt werden.
Alles Wichtige auf einen Blick
• Für: ALLE Fahrlehrer/-innen
• Pflicht: Alle 4 Jahre
• Umfang: 3 Tage am Stück ODER 4 Tage verteilt auf 4 Jahre (z.B. 1 Tag pro Jahr)
Absolvierungs-Möglichkeiten
Variante 1: Block-Fortbildung
Variante 2: Flexible Fortbildung
Die geplante Reform der Fahrausbildung wird den Berufsalltag von Fahrlehrer/-innen nachhaltig verändern. In unserer speziellen Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG informieren wir Sie frühzeitig über die geplanten Neuerungen, ordnen diese für die Praxis ein und zeigen auf, was sie konkret für Ihre Fahrschule und Ihre tägliche Arbeit bedeuten.
Informieren. Vorbereiten. Zukunft gestalten.
Alles Wichtige auf einen Blick
• Für: Fahrlehrer/-innen
• Anerkennung: Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG
• Thema: Die geplante Reform der Fahrausbildung
• Ziel: Veränderungen verstehen, Chancen erkennen und frühzeitig vorbereitet sein
Diese Themen stehen im Mittelpunkt
• Geplante Änderungen und ihre Auswirkungen auf Fahrschulen
• Künftige Schwerpunkte in der Ausbildung
• Chancen für moderne Fahrschulen
• Möglichkeiten zur Vorbereitung schon heute
Hinweis: Die Reform befindet sich noch in Planung. Einzelne Inhalte können sich im weiteren Verlauf noch ändern.
Mehr zur Reform erfahrenAlles Wichtige auf einen Blick
• Für: ASF-Seminarleiter/-innen
• Pflicht: Alle 2 Jahre (§ 53 Abs. 2 FahrlG)
• Umfang: 1 Tag
• Hinweis: ZUSÄTZLICH zur Allgemeinen-Fortbildung erforderlich
Alles Wichtige auf einen Blick
• Für: FES-Seminarleiter/-innen
• Pflicht: Alle 2 Jahre (§ 53 Abs. 2 FahrlG)
• Umfang: 1 Tag
• Hinweis: ZUSÄTZLICH zur Allgemeinen-Fortbildung erforderlich
Alles Wichtige auf einen Blick
• Für: Ausbildungsfahrlehrer/-innen
• Pflicht: Alle 4 Jahre
• Umfang: 1 Tag
• Hinweis: ZUSÄTZLICH zur Allgemeinen-Fortbildung erforderlich
Alles Wichtige auf einen Blick
• Für: Dozent/-innen in der Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung
• Pflicht: 24 Zeitstunden innerhalb von 4 Jahren
• Umfang: 3 Tage à 8 Stunden
• Gleichzeitige Anerkennung als Allgemeine Fahrlehrerfortbildung nach § 53(1) FahrlG
