
Für Ihre Fahreignung und berufliche Sicherheit – die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung alle 5 Jahre.
In Kooperation mit unserem medizinischen Partner bieten wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung Ihrer körperlichen Eignung als Fahrlehrer/-in an – ebenso wie für Berufskraftfahrer/-innen und alle, die diesen Nachweis benötigen.
Die Untersuchung besteht aus folgenden Teilen
• Ärztliche Untersuchung nach § 11(1) FeV i.V.m. Anlage 5 und 6 FeV
• Augenärztliches Gutachten nach § 12(6) FeV i.V.m. Anlage 5 FeV
• Leistungsuntersuchung nach § 11(9) FeV i.V.m. Anlage 5 (2) FeV (für Klasse D, D1, D1E und DE)
Die Gesundheitsuntersuchung ist alle 5 Jahre vorgeschrieben – gerechnet ab dem Jahr der Erteilung Ihrer Fahrlehrerlaubnis.
Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, ruht die Fahrlehrerlaubnis nach § 13(5) FahrlG automatisch und der Fahrlehrerschein ist unverzüglich der zuständigen Behörde auszuhändigen.
Ja. Für alle Fahrlehrer/-innen, die bereits vor dem 01.01.2018 eine Fahrlehrerlaubnis innehatten, war der Nachweis bis zum 31.12.2023 vorzulegen – und dann alle 5 Jahre.
